Brandabschottung
Sei es im Neubau, oder im Bestandsbau, die technische Gebäudeausrüstung wie Elektro-, Rohr- und Lüftungsleitungen sind in jedem Gebäude enthalten und durchqueren hierbei geforderte Brandabschnitte im Bereich von Wand- und Deckenöffnungen. Hierbei gilt es, mit zugelassenen Brandabschottungen, diese Öffnungen fachgerecht im Hinblick auf den geforderten Feuerwiderstand, zu verschließen.
Laut allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen besteht eine Brandabschottung nach einem zugelassenen (ABZ), oder geprüften (ABP) System nicht nur aus dem eigentlichen Brandschott (also dem Brandschutzprodukt), sondern es besteht zudem auch eine Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht.
Um eine herausragende Qualität sicherstellen zu können, stehen wir im ständigen Kontakt mit dem Hersteller, der von uns bevorzugten Brandschutzprodukte, sowie dem Softwareentwickler unseres Dokumentationsprogramms.